Härtefall-Fonds freigegeben
Härtefall- Fonds Antragstellung ab 27.03. 17:00
Als Maßnahme zur Unterstützung von Selbständigen hat die Bundesregierung heute die Wirtschaftskammer mit der Abwicklung der Härtefallfonds beauftragt. Der Fonds soll als Unterstützung für all jene dienen, deren Existenz durch die aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID19 betroffen ist.
Der Härtefall-Fonds bringt einen Zuschuss, der auch später nicht zurückgezahlt werden muss und besteht aus zwei Phasen:
Phase 1 – Soforthilfe (Antragstellung ab 27.03., 17:00 Uhr)
- Bei einem Nettoeinkommen von weniger als 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 500 Euro
- Bei einem Nettoeinkommen ab 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 1.000 Euro
- Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von 500 Euro.
Phase 2 (genaue Kriterien und Zeitpunkt sind seitens Regierung noch in Ausarbeitung):
- Der Zuschuss wird max. 2.000 Euro pro Monat auf maximal 3 Monate betragen.
- Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße.
Anspruchsberechtigt sind:
- Ein-Personen-Unternehmer
- Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
- Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
- Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
- Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
- Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)
Die Voraussetzungen wie auch die erforderlichen Unterlagen für die Inanspruchsnahme finden auf der Website der Wirtschaftskammer: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html
Der Link zur Antragstellung wird ebenso auf derselben Seite um 27.03. ab 17:00 veröffentlicht. Die Anträge können danach laut Wirtschaftskammer bis 31.12.2020 gestellt werden. Es empfiehlt sich für möglichst rasche Unterstützung den Antrag zeitnahe einzureichen.
Stand 26.03.2020
Weitere Infos zu COVID19:
Kurzarbeit Berechnungsbeispiele
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