Coronavirus: Aktion statt Reaktion: get active!

Die Praxiserfahrungen der letzten Tage haben gezeigt, dass öffentliche Stellen laufend Verbesserungen der wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen planen und umsetzen. Alle Informationen von gestern können heute wieder überholt sein. Trotzdem besteht kein Grund zum Zuwarten: Die schlechteste Maßnahme ist keine Maßnahme zu setzen.

Trotzdem ist in der letzten Zeit große Unsicherheit entstanden, weil:

• Entscheidungsträger im Unternehmen haben oft keinen Plan, allerdings auch kein Durchsetzungsvermögen bei Mitarbeitern.

• Entscheidungsträger unterschätzen die mögliche Dauer der Einwirkung der Krise auf ihr Unternehmen.

• Die Unternehmer vertrauen oft ausschließlich auf staatliche Hilfen, Kurzarbeit, ohne entsprechende Begleitmaßnahmen zu setzen.

• Es wird kaum die Möglichkeit von innerbetrieblichen Besserungsmaßnahmen umgesetzt.

• Das Thema ist zum emotionalen Thema geworden, es muss auf sachlicher Ebene entschieden werden!

 

Passt Covid-19-Kurzarbeit für Ihren Betrieb?

Covid-19-Kurzarbeit passt natürlich nicht, wenn die Arbeitszeit nicht verkürzt werden kann. Aus diesem Grund bilden Sie Gruppen: welche Mitarbeiter brauchen Sie und haben keine Verkürzung der Arbeitszeit, fallen also nicht in die Covid-19-Kurzarbeit. Notdienste, Bereitschaftsdienste, alle diese sind vorerst aus den generellen Überlegungen auszuklammern.

Covid-19-Kurzarbeit hilft auch wirtschaftlich kaum, wenn nicht die Kurzarbeit oder die Verkürzung der Arbeitszeit der Grund Ihres Problems im Unternehmen ist, wenn Sie also strukturelle Änderungen umsetzen müssen.

 

Ihre Entscheidungen müssen künftig auf der Basis getroffen werden:

„Wie wird mein Betrieb nach Bewältigung der Krise aussehen?“

Welche Mitarbeiter kann ich nach dieser Krise beschäftigen? Muss ich alle bisherigen Leistungen auch künftig anbieten? Kann ich meine Öffnungszeiten reduzieren? Kann ich meine Produktpalette reduzieren? Kann ich die Krise als Chance nutzen?

 

Covid-19-Kurzarbeit

Es gibt  laufende Verbesserungen der Hilfe für die Kurzarbeitszeit, schrittweise werden Neuerungen und Verbesserungen präsentiert. Natürlich sind noch viele Fragen offen, verfallen Sie bitte nicht dazu, wegen offener Fragen keine Entscheidung zu treffen. Vertrauen Sie jedoch nicht darauf, dass alle Maßnahmen, die heute in der Öffentlichkeit besprochen werden auch tatsächlich eingehalten werden.

Betriebsschließungen

Wenn ich derzeit von einer Betriebssperre betroffen bin, muss ich unbedingt zumindest Covid-19-Kurzarbeit beantragen. Trotzdem sollte das Tabuthema „Lösung von Dienstverhältnissen“ offen in Erwägung gezogen werden. Niemand will darüber offen sprechen, aus Sicht des Überlebens Ihres Unternehmens ist diese Möglichkeit jedoch nicht auszuschließen. Dienstgeberkündigungen von Mitarbeitern – natürlich mit Wahrung der entsprechenden Kündigungszeiten – sind anzudenken, allenfalls mit erteilten Wiedereinstellungsgarantien an die Mitarbeiter. Auch bei Kündigung seitens des Dienstgebers können die Mitarbeiter sofort einen Arbeitslosenbezug beziehen. Natürlich ist hier zu beachten, dass die Kündigungsfristen bei längerer Zugehörigkeit von Mitarbeitern entsprechend lange sein können, dass allfällig auch Abfertigungsproblematik „Alt“ eintreten könnte.

 

Manche Betriebe haben jedoch auch zu beachten, dass hier vielleicht Schließungen von kleineren Betrieben aufgrund von Pensionierungsmaßnahmen gegeben sein könnten: Hier ist die Möglichkeit einer allfälligen vorzeitigen Alterspension zu prüfen, allenfalls auch ein bestehender Krankheitszustand des Unternehmers nun doch ein Grund einzustellen.

Ergebnis: Setzen Sie eine Maßnahme! Stellen Sie zumindest einen Covid-19-Antrag für bestimmte Mitarbeitergruppen: Lassen Sie sich nicht von den Wünschen Ihrer Mitarbeiter hinsichtlich eines allfälligen Verbrauchs von Alturlauben und Zeitausgleichen in Ihrer Entscheidung hemmen.

 

Praktische Umsetzung von Covid-19-Kurzarbeit

Stellen Sie die Alt-Urlaube Ihrer Mitarbeiter fest, lassen Sie Zeitguthaben unbedingt aufbrauchen, bilden Sie Gruppen von Dienstnehmern, treffen Sie neben der vom AMS getroffenen Förderungsvereinbarung auch eine individuelle Vereinbarung mit Ihren Mitarbeitern zumindest hinsichtlich der künftigen Verfügbarkeit der Mitarbeiter, zumindest laufender Informationsaustausch mit Mitarbeitern, bringen Sie den Antrag beim AMS ein!

 

Ausblick auf nächste Woche

Überbrückungsmaßnahmen für die Erhaltung der Liquidität Ihres Unternehmens werden laufend konkretisiert und sind von staatlicher Stelle für kommenden Montag angekündigt.

Schrittweises Vorgehen

1. Setzten Sie in dieser Woche Maßnahmen hinsichtlich der Beschäftigung Ihrer Mitarbeiter!

2. Bezogen auf diese Maßnahmen setzten Sie für die Zukunft unbedingt Maßnahmen für die Liquidität, setzen Sie Prioritäten

 

Stand: 19.3.2020.