Die flexible Kapitalgesellschaft 2024 in der aktuellen Praxis
Die FlexCo ist eine neue (ab 01.01.2024) an die GmbH angelehnte Unternehmensform (siehe unser Beitrag vom 05.01.2024). Das Mindest-Stammkapital beträgt € 10.000,–, wobei die Hälfte in Bar einzuzahlen ist. Abgesehen von Geschäftsanteilen können bei der FlexCo auch Unternehmenswert-Anteile (ohne Stimmrecht) ausgegeben werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können somit auf unkomplizierte Weise steuerlich begünstigt am Unternehmenserfolg beteiligt werden.
Bis zu 25% des Kapitals einer FlexCo können von den Mitarbeitenden gehalten werden, wobei jeder Einzelne maximal 10% halten darf.
Die neue Rechtsform ist aber nicht auf StartUps beschränkt, sondern steht Unternehmen unabhängig von ihrer Größe oder Branche offen.
Die FlexCo kann aus einer GmbH bzw. AG und vice versa umgewandelt werden. Aus steuerlicher Sicht liegt eine steuerneutrale formwechselnde Umwandlung vor.
FlexCo-Stammkapital, davon Unternehmenswert-Anteile
Im Zeitraum 01.01.2024 bis 07.10.2024 wurden 490 FlexCos gegründet, davon sind 46 FlexCos mit bereits der Höhe nach festgesetzten Unternehmenswert-Anteilen ausgestattet, also anzahlmäßig etwa 10% der FlexCo-Neueintragungen (Quelle: evi.gv.at, Filter: FlexCo/Unternehmen/Neueintragungen/Unternehmenswert-Anteile).
In der Praxis besteht bei Neugründungen ein großes Interesse der Gründer an der FlexCo. Trotzdem scheint die Gründung von Gesellschaften mittels dieser neuen Gesellschaftsform aktuell noch mit Skepsis behaftet. Gegenüber der reinen GmbH bietet die FlexCo wesentlich größere Flexibilität im Bereich der Mitarbeiterbeteiligung, dies nicht nur bei StartUps. Die maximal möglichen stimmrechtslosen Unternehmenswert-Anteile sind mit 24,99% Gesamt- Anteilsvolumen limitiert.
Die praktische Umsetzung mit konkret der Höhe nach festgesetzten Nennbeträgen von Unternehmenswert-Anteilen im Gesellschaftsvertrag ist derzeit zaghaft bei rund 10% der FlexCos in Österreich umgesetzt, sodass künftig diesbezüglich Änderungen des Gesellschaftsvertrages anstehen.
Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) – WKO
Stand 07.10.2024