FlexCo: Die flexible Kapitalgesellschaft, Flexible Company in Österreich (Stand 5.1.2024)
Im neuen Jahr ist ein Überblick über die neuesten Gesellschaftsrechtsentwicklungen wichtig, insbesondere über die Einführung der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG), die am 01.01.2024 bereits in Kraft getreten ist.
Kurz formuliert ist die FlexCo (auch FlexKapG genannt) eine neue hybride Gesellschaftsform (Kombination aus GmbH und AG). Diese besteht aus klassischen Geschäfts- und Unternehmenswert-Anteilen. Dadurch entstehen formfreie Prozesse für mehr Flexibilität, Notariatsakte sind nicht mehr nötig.
Die finanzielle Einstiegshürde wurde somit gesenkt und das Mindest-Stammkapital beträgt nun EUR 10.000,-.
Warum ist das spannend?
Für Gründer:innen und Unternehmen eröffnen sich mit der FlexKapG neue Perspektiven. Schnelle und kosteneffiziente Prozesse ermöglichen agiles Wachstum, insbesondere für Start-ups auf Erfolgskurs.
Beispiel:
Ein dynamisches Start-up beschleunigt sein Wachstum durch geschickten Einsatz der FlexKapG. Durch formfreie Prozesse und niedrigere finanzielle Einstiegshürden kann das Startup flexible Strukturen und effiziente Kapitalmaßnahmen umsetzen. Die Gründer:innen können sich somit voll auf die Weiterentwicklung ihres Unternehmens fokussieren: „The Dynamic Startup“.
Besonderheit: Ausgabe von Unternehmenswert Anteilen
✅Gesellschaftsvertragsregelung: Klare Festlegung im Gesellschaftsvertrag.
✅Maximal 25% des Stammkapitals:
Höchstgrenze für ausgewogene Beteiligungsstruktur.
✅Mindeststammeinlage EUR 0,01 als niedrige Einstiegshürde.
✅Einfaches Handling:
Keine namentliche Nennung der Beteiligten im Firmenbuch, stattdessen Bekanntgabe jährlich mittels Anteilsbuch.
✅Einfache Übertragung:
Unkompliziert und kostengünstig durch einfache Schriftform.
✅Anteilseigner von Unternehmenswertanteilen besitzen zwar kein Stimmrecht an der Gesellschaft, sind jedoch am Bilanzgewinn und Liquidationserlös beteiligt.