Steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwasserkatastrophen
Für die Betroffenen von Katastrophenschäden hat die Steuerbehörde aktuell einen Überblick über die steuerlichen Maßnahmen zusammengestellt.
Auch für die steuerliche Absetzbarkeit ist es wesentlich, dass die entsprechenden Schaden auch aktuell dokumentiert werden. Besonders aufgrund dieser umfangreichen Schäden in Ostösterreich im September 2024 können die Gemeindekommissionen über die Schadenserhebung oft nicht zeitgerecht Schaden begutachten. Daher ist es empfehlenswert, den aktuellen Schaden durch Fotos zu dokumentieren, die dann auch den öffentlichen Kommissionen aber auch künftigen Sachverständigen für Versicherungen vorgelegt werden können. Darüber hinaus sind die Kosten durch Rechnungen zu dokumentieren.
- Information des BMF vom 14.06.2024 über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen
- Zusammenfassung steuerlicher Maßnahmen bei Hochwasserkatastrophen
Stand 17.09.2024