Der sogenannte Hybrid – PKW: Vorteile für Ihr Unternehmen

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Vor einiger Zeit haben wir über das E – Fahrzeug berichtet : Kann sich ein Unternehmen noch einen PKW als „Verbrenner“ leisten?


PKW/Kombi mit Verbrennungsmotoren haben seit vielen Jahren steuerliche Nachteile: kein Vorsteuerabzug bei Erwerb und laufenden Betrieb, Wegfall der steuerlichen Absetzung bei Anschaffungskosten von über Euro 40.000, Sachbezüge für Privatnutzung bis 2% der Anschaffungskosten pro Monat.
Das E – Fahrzeug punktet in 🇦🇹 hingegen mit den steuerlichen Vorteilen eines zumindest teilweisen Vorsteuerabzug (von € 40.000 incl. USt fallend bis € 80.000 abfallend) , dem Wegfall der NoVA und dem gänzlichen Entfall der laufenden motorbezogenen Versicherungssteuer. Für einen (auch wesentlich beteiligten) GmbH – Geschäftsführer und für Dienstnehmer entfällt die steuerliche PKW Zurechnung von Privatnutzung GÄNZLICH! Arbeitgeber können dadurch zusätzliche Anreize bieten.

Und die Nutzung von Hybridautos für das Unternehmen?

Das Hybrid – Fahrzeug kann jedoch auch mit steuerlichen Vorteilen punkten:
• Verringerung der NoVA (Normverbrauchsabgabe): Wegen geringer CO2 Werte
• Reduzierte (meist keine) motorbezogene Versicherungssteuer (zw. 15 – 21% reduziert, abhängig vom CO2 Ausstoß) nur für den verbrennungsmotorischen Anteil
Beim Hybid-Fahrzeug ist der Steuervorteil also auf das jeweilige Fahrzeug exakt abzustimmen.

Aus der steuerlicher Vorteilhaftigkeit eines E-Autos kommen wir zurück auf die obige Thematik: Kann sich ein Unternehmen noch einen PKW als „Verbrenner“ leisten?