Grundlagen der laufenden Buchführung, Rechnungsmerkmale, UID-Prüfung

In diesem Artikel machen wir auf die Prüfung der Buchführungsgrundlagen aufmerksam, konkret möchten wir vor allem die Voraussetzungen für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug in Erinnerung rufen.

Die formellen Rechnungsmerkmale, welche für einen Vorsteuerabzug erforderlich sind, sind auf unserer Webseite unter https://www.fruehwirt.at/rechnungsmerkmale/ zu finden.

Besonderer Augenmerk ist hier auf die Prüfung der Gültigkeit der Lieferanten-UID-Nummer zu legen. Eine gesetzliche Vorschrift über die Häufigkeit von UID-Nummern-Prüfungen existiert aus heutiger Sicht nicht, eine regelmäßige Prüfung ist jedoch zumindest für folgende Lieferantenrechnungen äußerst empfehlenswert:

  • Rechnungen neuer Lieferanten
  • Rechnungen aus dem EU-Ausland
  • Rechnungen über brutto € 10.000.–
  • Rechnungen über erhaltene Bauleistungen
  • Rechnungen zu Neuanschaffungen/Investitionen

Eine Prüfung von UID-Nummern ist grundsätzlich vom empfangenden Unternehmen im Rahmen der Belegprüfung verpflichtend über FinanzOnline durchzuführen, alternativ dazu ist auch eine Abfrage über das MIAS-System der Europäischen Union möglich. Die entsprechenden Bestätigungen gelten als Beleg und sind analog der geltenden Aufbewahrungspflichten aufzubewahren, abzuspeichern.

Falls Sie eine Prüfung der entsprechenden UID-Nummern Ihrer Lieferanten durch unsere Kanzlei im Rahmen der Buchführung wünschen, so führen wir diese gerne in Form einer Zusatzleistung für Sie durch. Bitte teilen Sie uns dies entsprechend mit und übermitteln uns die betroffenen Belege elektronisch mit der laufenden Buchführung über das von Ihnen genutzte Vorerfassungssystem (z.B. Beleg-Upload in MYBOOKS).

(Stand 31.10.2022)