UPDATE: Energiekostenzuschuss: Voranmeldung, Pauschalförderung, förderbare Energieformen, Daten

Pauschalförderung:

Aktueller Stand 07.11.2022, 10 Uhr laut aws: In Ergänzung zum Energiekostenzuschuss ist ein Pauschalförderungsmodell in Ausarbeitung.

Dies ermöglicht Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum 01.02.2022 bis 30.09.2022 nicht mehr als EUR 6.666,- netto ausmachen (und daher unter die Mindestgrenze von EUR 2.000,- Zuschussbetrag gem. aws Energiekostenzuschuss fallen) einen Zuschuss zu beantragen. HINWEIS: Es handelt sich dabei um eine ergänzende Maßnahme – eine Voranmeldung zum aws Energiekostenzuschuss ist daher für die betroffenen Unternehmen NICHT erforderlich. Informationen zu dieser ergänzenden Maßnahme werden nach Ausarbeitung online zur Verfügung gestellt. Nicht eindeutig klar ist derzeit, ob bei der Pauschalförderung neben Erdgas und Strom auch Treibstoffe umfasst sind.

Unternehmen mit einem Umsatz bis € 700.000,- netto

Für diese Unternehmen gibt es keine Voraussetzung eines „energieintensiven“ Unternehmens, es muss die Kriterien des Pauschalförderungsmodells überschreiten, also Energiemehrkosten von € 6.666,66 netto für diesen Zeitraum der 8 Monate in 2022 nachweisen. In diesem Fall sind zusätzlich zu den Energieformen Erdgas und Strom auch Treibstoffe förderbar.

Ist nun also eine Anmeldung zur aws-Förderung geboten?

Nicht notwendig ist dies für Unternehmen, welche die Pauschalmethode in Anspruch nehmen werden, also Unternehmen mit Energiemehrkosten von bis zu € 6.666,66 netto.

Für alle anderen Unternehmen ist es geboten, umgehend eine Voranmeldung zum aws-Energiekostenzuschuss einzubringen.

Aktueller Stand zum 07.11.2022, 10 Uhr:

Die Voranmeldung auf Homepage der aws-Förderstelle funktioniert. Nach Abschluss Ihrer Eingaben erscheint ein Fenster, das die künftige Bearbeitung durch die aws bestätigt. Ein Antwortmail kann bis zu einer Stunde dauern, ist jedoch derzeit umgehend nach Ihrer Eingabe bereits verfügbar.

Welche Daten braucht ein Unternehmen zur Vorbereitung des künftigen Antrages?

(Stand 07.11.2022, 10 Uhr)