Abgabenfreie Klimatickets für Ihre Mitarbeiter

Sie sind Arbeitgeber, möchten Ihren Mitarbeitern die Kosten für Wochen-, Monats-, oder Jahreskarten eines öffentlichen Verkehrsmittels ersetzen:

Ja das ist möglich – sogar steuer- bzw. sozialversicherungsfrei!

Seit längerem schon konnte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstrecke mit einer dementsprechenden Streckenkarte für öffentlichen Verkehrsmittel steuerfrei zur Verfügung stellen. Ab Mitte 2021 wurde diese „Öffi-Ticket“ Regelung erweitert, dass nun mehr sogar die Kosten für Wochen-, Monats-, oder Jahreskarten eines öffentlichen Verkehrsmittels steuer- und sozialversicherungsfrei ersetzt werden können.

Damals war diese Neuregelung durch die Covid-19 Krise überschattet, viele Mitarbeiter befanden sich im Homeoffice.

Aktualität hat dieses Thema nun, weil das neue „Klimaticket“ von dieser Begünstigung ebenfalls umfasst wird, sofern der Wohn- oder Arbeitsort im Inland liegt.

Eine Rechnung vom Verkehrsunternehmen direkt an den Arbeitgeber wird nicht mehr gefordert. Auch eine Kostenübernahme, also ein Kostenersatz des vom Arbeitnehmer bereits erworbenen Tickets ist möglich.

In der Praxis könnte daher auch eintreten, dass der Arbeitnehmer bereits ein solches Ticket für öffentliche Verkehrsmittel erworben hat. Der Arbeitgeber könnte dann dieses Ticket jedenfalls bis 01.01.2022 rückwirkend nun bei der laufenden monatlichen Lohnabrechnung des Jahres 2022 abgelten. Dazu muss der Mitarbeiter die entsprechende Rechnung vorweisen, der Arbeitgeber legt sie als Nachweis zum (digitalen) Lohnkonto.

Die Arbeitnehmer müssen nun jedoch beachten, dass keine Doppelbegünstigung vorliegen darf: Ist also die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte z.B. von einem Klimaticket durch den Arbeitgeber bereits ersetzt worden, so kann das Pendlerpauschale für diese Perioden diesbezüglich nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Die Kosten dieser sogenannten „Öffi-Tickets“ sind beim Arbeitgeber Betriebsausgaben und verursachen keine Lohnnebenkosten (kein DB, kein DZ, keine KommSt), auch keine Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.

https://www.wko.at/service/steuern/Jobticket.html

(Stand 23.09.2022)