Melden Ebay, Airbnb und Co. mich jetzt beim Finanzamt?

Neue Meldepflichten EU-weit und in Österreich

Verkäufe über Ebay – es scheint, es ist eine Privatsache.

Bei einem größeren Umfang von Verkäufen ist mit der „Privatsache“ bisher schon Schluss gewesen. Meldepflichten für die Einkommensteuer, Grenzen bei der Umsatzsteuer, gewerberechtliche Problematik – all das hat es bisher schon gegeben und gilt weiterhin. Nun kommt jedoch hinzu, dass Plattformen hier Meldungen an die Finanzbehörde tätigen müssen, dies erstmals im Jänner 2024 jedoch rückwirkend für Verkäufe 2023.

Interessiert sich das Finanzamt nun aber tatsächlich um die € 20,-, die der Bücherverkauf bei einem Umzug im letzten Monat gebracht haben? Keine Sorge: es wird „nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird“.

Wo diese Grenze in der Praxis dann liegen wird, lässt sich heute noch schwer abschätzen. Eng wird es, wenn man als Privater bereits „gewerblich“ auftritt. Hier wird es nicht nur auf die Höhe des Gewinnes oder Umsatzes pro Jahr ankommen, es wird auch das Umfeld beleuchtet werden: Wie professionell sind diese Verkäufe? Wie oft finden diese statt? Wie wird hier das Produkt oder die Dienstleistung  beworben?

Je mehr Merkmale für eine gewerbliche Tätigkeit hier gegeben sind, desto weiter hat man sich von steuerfreien sogenannten „Privatverkäufen“ entfernt. Zu bedenken ist jedenfalls, dass jeder Verkauf auf Plattformen in irgendeiner Weise wieder nachvollziehbar ist.

Je höher die Gewinnerzielungsabsicht wird, wie nachhaltig diese Tätigkeiten denn sind, dies alles führt zu verschiedenen Konsequenzen und gegebenenfalls zur Steuerpflicht in Einkommensteuer aber auch unter Umständen in der Umsatzsteuer. Im Zuge der Steuertransparenzvorschriften für digitale Plattformen tauschen nun auch die Finanzverwaltungen der Mitgliedsstatten automatisch Informationen über Verkäufe von digitalen Plattformen aus. Dies davon unabhängig, ob sich solche Plattformen in der EU befinden oder nicht. In Österreich wurde die Richtlinie durch das digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG) umgesetzt. Die Richtlinie ist ab 1.Jänner 2023 anzuwenden.

Dabei geht es um folgende Tätigkeiten:

  • Die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen
  • Persönliche Dienstleistungen
  • Den Verkauf von Waren
  • Die Vermietung von jeglichen Verkehrsmittel

Als Konsequenzen sind natürlich die Steuern entsprechend abzuführen, zusätzlich kommt es zumindest zu Säumnis- und Verspätungszuschlägen, allenfalls auch zu Finanzstrafen.

Sollten Sie also umfangreichere „Privatverkäufe“ tätigen, so müssen Sie sich auch im Bereich der Verkäufe von Plattformen den österreichischen Steuer- und Gewerbegesetzen unterziehen. Sich diesbezüglich vorweg bereits zu informieren schützt sicher vor bösen Überraschungen.