Budgetbegleitgesetz 2025: Künftige steuerliche Neuerungen
Die österreichische Bundesregierung hat am 13.05.2025 die Regierungsvorlage für das Budgetbegleitgesetz 2025 beschlossen. Damit kommen umfassende steuerrechtliche Änderungen auf Unternehmen und Privatpersonen zu – im Fokus stehen insbesondere Immobilientransaktionen und gesellschaftsrechtliche Strukturen rund um Liegenschaften. Die parlamentarische Beschlussfassung ist noch vor dem Sommer vorgesehen. Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Maßnahmen.
Ausgewählte Neuerungen für Mitarbeiter*innen
In den Jahren 2025 und 2026 sollen die Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, ihren Mitarbeiter*innen eine steuerfreie Prämie (damit auch sozialversicherungsfrei) von bis zu € 1.000,00 pro Jahr auszahlen – und das erstmals auch gezielt für einzelne Arbeitnehmer. Diese Prämie muss zusätzlich zum bisherigen Entgelt gewährt werden, bestehende Modelle dürfen nicht einfach ersetzt werden.
Für Pendler bringt das Gesetz Erleichterung: Der Pendlereuro klettert ab 2026 auf € 6,00 pro Kilometer der einfachen Wegstrecke. Der maximale SV-Rückerstattungsbetrag steigt für Arbeitnehmer mit Anspruch auf das Pendlerpauschale auf € 737,00.
Umwidmungszuschlag
Ein bedeutender Eckpunkt ist der neue Umwidmungszuschlag: Ab 01.05.2025 wird beim Verkauf von Grundstücken, deren Wertsteigerung auf einer Umwidmung nach dem letzten entgeltlichen Erwerb beruht, ein Zuschlag von 30 % auf den auf Grund und Boden entfallenden Veräußerungsgewinn eingehoben – vorausgesetzt, die Umwidmung fand nach dem 1. Jänner 2025 statt. Dieser Zuschlag greift nur bei Veräußerungsgewinnen und ist auf den tatsächlichen Erlös gedeckelt.
Share Deals und Grunderwerbsteuer (siehe auch unseren Beitrag vom 09.05.2025)
Im Grunderwerbsteuerrecht werden die sogenannten Share Deals ins Visier genommen: Künftig reicht bereits der Erwerb von 75 % (statt bisher 95 %) der Anteile an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft, um Grunderwerbsteuer auszulösen. Auch mittelbare Anteilserwerbe – also Übertragungen über Beteiligungsketten werden besteuert. Darüber hinaus wird bei Transaktionen mit Immobiliengesellschaften der gemeine Wert der Liegenschaften als Bemessungsgrundlage herangezogen, der Steuersatz steigt auf 3,5 %. Innerhalb des Familienverbands bleiben die bisherigen Begünstigungen (Grundstückswert und ermäßigter Steuersatz) bestehen.
Geltung und Ausblick
Die Änderungen treten im Regelfall mit 01.07.2025 in Kraft und betreffen alle Erwerbsvorgänge, für die die Steuerschuld nach dem 30.06.2025 entsteht. Gerade für Immobilieneigentümer und Investoren empfiehlt sich eine rechtzeitige steuerliche Planung, um etwaige Gestaltungsspielräume zu nutzen und unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Zusammengefasst
Die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2025 sieht u.a. eine Reihe von Änderungen in Steuergesetzen vor. Die umfangreichsten Änderungen haben Immobilientransaktionen im Visier: Im Grunderwerbsteuerrecht sollen die Neuerungen beim Gesellschafterwechsel und bei der Anteilsvereinigung sowie Verschärfungen für Immobiliengesellschaften zu einer effektiveren Besteuerung von Share Deals führen. Der einkommensteuerliche Umwidmungszuschlag soll Wertsteigerungen erfassen. Zudem sind eine Erhöhung der Stiftungseingangssteuer und Konzessions- bzw. Glücksspielabgabe sowie erneute Anpassungen bei den Energiekrisenbeiträgen vorgesehen.
Die parlamentarische Beschlussfassung und die Gesetzwerdung bleiben abzuwarten.
Link zur Regierungsvorlage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII//69
Stand 13.06.2025