Prämienauszahlungen 2025 – Gestaltung, Kostenfolgen und Option „Mitarbeiterprämie 2025“

,

Viele Unternehmen planen aktuell die Ausgestaltung von Prämien und Boni für 2025 – sei es als Jahresbonus, quartalsweise Leistungsprämie oder Gewinnbeteiligung. Dabei empfehlen wir, neben inhaltlichen Kriterien (Zielsysteme, Anspruchsvoraussetzungen, Transparenz) auch die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen sowie die saubere Dokumentation frühzeitig mit zu bedenken.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf eine zusätzliche Option der „Mitarbeiterprämie 2025“ gemäß § 124b Z 478 EstG hinweisen. Kurz die wichtigsten Punkte zur „Mitarbeiterprämie 2025“:

  • Bis zu € 1.000,– pro Mitarbeiter im Kalenderjahr 2025 lohnsteuerfrei möglich.
  • Wichtig: Die Mitarbeiterprämie 2025 ist sozialversicherungspflichtig und lohnnebenkostenpflichtig (betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer). Die Begünstigung betrifft ausschließlich die Lohnsteuer. Diesbezüglich hat der DienstNEHMER Vorteile, nicht jedoch der DienstGEBER.
  • Es muss sich um eine zusätzliche Zahlung handeln; frühere Corona-, Teuerungs- oder Mitarbeiterprämien sind unschädlich.
  • Keine lohngestaltende Vorschrift erforderlich; Vergabe und allfällige Differenzierungen müssen auf sachlichen, betriebsbezogenen Gründen beruhen (NEU!)
  • Auszahlungsvarianten sind möglich (einmalig, quartalsweise, monatlich); für die SV-Einstufung (laufender Bezug vs. Sonderzahlung) und bei geringfügig Beschäftigten die Geringfügigkeitsgrenze beachten.
  • Zusammenspiel mit steuerfreier Gewinnbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Z 35 EStG): beide zusammen lohnsteuerfrei maximal € 3.000,–.
  • Gilt nur für 2025; kein Anspruch für Folgejahre.

Zur schriftlichen Dokumentation finden Sie im Anhang das Muster „Vereinbarung über die Gewährung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie 2025“.

Praktische Umsetzung in der Berechnung beziehungsweise Auszahlung

Teilen Sie uns bitte mit, welchen Betrag sie für ihre jeweiligen Dienstnehmer zur Auszahlung der Mitarbeiterprämie 2025 wünschen.

  • Wir rechnen nun den Bruttobetrag als Aufrollung für die Lohnverrechnung November 2025 als Nettobetrag aus, die künftige Auszahlung wird als Akonto ausgewiesen.
  • Wir teilen Ihnen den Nettoauszahlungsbetrag pro Dienstnehmer mit.
  • Sie zahlen den jeweiligen Betrag an ihre Dienstnehmer im Dezember aus, entweder als Barbetrag oder als Überweisungsbetrag.

Natürlich ist ein entsprechender Betrag unter € 1.000,– pro Dienstnehmer möglich, zum Beispiel allenfalls bei Teilzeitbeschäftigung ein aliquoter Teilzeitfaktor.

Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen zur Mitarbeiterprämie 2025 haben, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir beraten Sie zu Vorgehen, Kriterien und Dokumentation sowie zu den abgabenrechtlichen Auswirkungen.

 

(Stand 20.11.2025)