FinanzOnline aktuell – Elektronische Zustellung und neue Sicherheitsregeln
Ab dem 1. September 2025 werden sämtliche Schriftstücke für nahezu alle Unternehmen ausschließlich elektronisch über FinanzOnline zugestellt. Sobald ein Dokument im Postfach erscheint, gilt es als zugestellt – die damit verbundenen Fristen beginnen ab diesem Zeitpunkt zu laufen. Diese Neuerung trifft ab September auch Kleinunternehmer, sofern sie auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet haben. Ausnahme: „echte“ Kleinunternehmer mit dauerhafter USt-Befreiung.
In der Praxis bedeutet das konkret:
Sie müssen ab diesem Datum keine Schriftstücke mehr per Post erwarten – die Zustellung erfolgt digital. Damit das reibungslos funktioniert, sollten Sie
- regelmäßig in Ihr FinanzOnline-Konto schauen,
- die dort hinterlegte E-Mail-Adresse auf dem neuesten Stand halten,
- die Benachrichtigungsfunktion aktivieren,
- und eingehende Dokumente außerhalb von FinanzOnline archivieren.
Benachrichtigungsfunktion per E-Mail:
FinanzOnline informiert nur dann per E-Mail über neue Dokumente, wenn eine gültige Adresse gespeichert ist und die Benachrichtigung aktiviert wurde. Da die E-Mail keine Details des Schreibens enthält, empfiehlt sich eine zentrale Adresse (z. B. info@…), die auch bei Urlaubs- oder Krankheitsfällen zuverlässig gelesen wird.
Schrittweise Anleitung:
- Loggen Sie sich in FinanzOnline ein.
- Navigieren Sie zu den Einstellungen Ihres Kontos.
- Tragen Sie eine aktuelle E-Mail-Adresse ein oder prüfen Sie die bestehende.
- Aktivieren Sie die Benachrichtigungsfunktion.
- Archivieren Sie eingehende Schriftstücke zeitnah außerhalb von FinanzOnline.
Benachrichtigungen im Unternehmensserviceportal USP aktivieren
Wenn Ihr FinanzOnline-Konto mit dem Unternehmensserviceportal (USP) verbunden ist, werden die Zustellungen über den zentralen USP-Postkorb abgewickelt.
Dort kann man:
- mehrere Zustellbevollmächtigte und E-Mail-Adressen einrichten,
- die Funktion „Verständigungen“ unter „Mein Postkorb“ → „Einstellungen“ aktivieren,
- sicherstellen, dass Dokumente aus der FinanzOnline-Databox weitergeleitet werden („Weiterleitungen“ aktivieren),
- und falls gewünscht, Mitarbeiter über eigene Benutzerkonten Postvollmachten erteilen.
Abwesenheit und Stellvertretung
Im USP können Sie eine Abwesenheit für bis zu 28 Tage eintragen – jedoch gilt diese Regelung nicht für E-Zustellungen, die in der FinanzOnline-Databox eingehen. Wir empfehlen daher, in solchen Phasen:
- eine alternative E-Mail-Adresse (z. B. einer Vertretung) zu hinterlegen,
- oder eine Postvollmacht für eine Vertretung einzurichten.
Echte Kleinunternehmer, die nicht zur elektronischen Zustellung verpflichtet sind, können diese sowohl im USP als auch separat in FinanzOnline auch gezielt ablehnen.
2-Faktor-Authentifizierung ab 1. 10. 2025 verpflichtend
Für den sicheren Zugang zu FinanzOnline ist ab 1. Oktober 2025 eine zweistufige Authentifizierung (2FA) zwingend erforderlich. Sie haben dabei diese Optionen:
- ID-Austria
- Anerkannte ausländische eID
- Authenticator-App (Erstellung eines einmaligen Login-Codes, ähnlich dem Online-Banking).
Webservice-User, etwa im automatisierten XML-Datenaustausch, bleiben von der 2FA-Pflicht unberührt. Zugangskennungen (Benutzerkennung & Passwort) sind ab Oktober nur noch persönlich beim Finanzamt zu beantragen – eine Online-Erstanmeldung ist nur in Ausnahmefällen möglich, z. B. bei nicht anerkannten ausländischen eIDs.
(Stand 08.08.2025)



