Regierungsvorlage zum Budgetbegleitungsgesetz 2027-2028

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In Hinblick auf die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027-2028 sind aus steuerlicher Sicht für Unternehmen folgende Punkte hervorzuheben:

  • Einführung eines progressiven Körperschaftsteuersatzes
  • Einschränkung der begünstigten Wirtschaftsgüter für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag: Beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag soll der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen (keine Wertpapiere) eingeschränkt werden.
  • Senkung der pauschalen Anschaffungskosten bei Altgrundstücken
  • Einführung eines Sachbezugs für Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von Null
  • Änderungen iZm Gesellschafterverrechnungskonten: Zur Vermeidung unerwünschter Gestaltungen soll eine Ausschüttungsfiktion für auf einem Verrechnungskonto einer Gesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter ausgewiesene Forderungen vorgesehen werden, wenn diese bis zum Ablauf des Bilanzstichtages der Gesellschaft nicht ausgeglichen oder in eine fremdübliche Darlehensforderungen umgewandelt werden. Für Beteiligungen ab 10% soll aus Praktikabilitätsgründen eine „Bagatellgrenze“ vorgesehen werden.

Nähere Infos finden Sie hier.

 

(Stand 12.06.2026)