Elektroautos im Unternehmen: Diese steuerlichen Vorteile gelten in Österreich
Die Elektrifizierung des Fuhrparks bietet österreichischen Unternehmen weiterhin interessante steuerliche Vorteile. Allerdings haben sich einzelne Rahmenbedingungen bereits geändert – und weitere Anpassungen stehen bevor.
Für Unternehmen lohnt sich daher ein genauer Blick auf die steuerlichen Auswirkungen bei Anschaffung, laufendem Betrieb und privater Nutzung von Elektrofahrzeugen.
Die wichtigsten steuerlichen Regelungen:
🚗 1. Sachbezug bei Privatnutzung
Bis 31.12.2026: 0 € Sachbezug bei privater Nutzung eines betrieblichen Elektroautos.
Ab 01.01.2027: 0,375% der Anschaffungskosten, maximal € 180,00 monatlich.
Ab 01.01.2028: 0,625%, maximal € 300,00 monatlich.
Die Neuregelung gilt auch für bereits angeschaffte und geleaste Elektroautos, sofern sie weiterhin privat genutzt werden dürfen.
⚡ 2. Vorsteuerabzug
Für reine Elektro-Pkw mit 0g CO₂/km gelten folgende Grenzen:
Bis € 40.000,00 brutto: voller Vorsteuerabzug.
Zwischen € 40.000,00 und € 80.000,00: Vorsteuerabzug grundsätzlich möglich, allerdings mit Eigenverbrauchsbesteuerung (Luxustangente). Effektiv maximal € 6.666,67.
Über € 80.000,00: kein Vorsteuerabzug aus der Anschaffung.
Besonders interessant: Die Vorsteuer aus den Stromkosten ist grundsätzlich auch bei Fahrzeugen über € 80.000,00 abzugsfähig.
🌱 3. Investitionsfreibetrag (IFB)
Für begünstigte betriebliche Elektrofahrzeuge kann ein Öko-Investitionsfreibetrag geltend gemacht werden:
Grundsätzlich 15%.
Für Investitionen vom 01.11.2025 bis 31.12.2026: erhöht auf 22%.
Voraussetzung: mindestens vier Jahre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
Bemessungsgrundlage bei Elektro-Pkw maximal € 40.000,00 brutto.
Damit beträgt der maximale IFB für ein Elektroauto € 7.333,33 (bei 22 %).
📉 4. Abschreibung (AfA)
Degressive AfA von bis zu 30 % jährlich möglich.
Mindestnutzungsdauer: 8 Jahre.
Ertragsteuerliche Angemessenheitsgrenze: € 40.000,00 brutto.
Die degressive AfA ermöglicht insbesondere in den ersten Jahren eine höhere steuerliche Abschreibung.
🧾 5. NoVA und motorbezogene Versicherungssteuer
NoVA: Reine Elektroautos bleiben vollständig befreit.
Motorbezogene Versicherungssteuer: Seit 01.04.2025 auch für Elektroautos verpflichtend. Die Berechnung erfolgt anhand der Nenndauerleistung und des Eigengewichts.
Die frühere vollständige Steuerbefreiung ist somit weggefallen.
⚡6. Ladestrom: steuerfreier Kostenersatz pro kWh
Ein besonders praxisrelevantes Thema für Unternehmen ist die Erstattung von Ladestrom, wenn Mitarbeiter:innen ihren Firmen-Elektro-Pkw zu Hause laden.
Der Arbeitgeber kann die nachgewiesenen Stromkosten unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei ersetzen.
Dabei gilt folgender amtlicher Referenzwert:
2025 35,889 ct
2026 32,806 ct
Zusammengefasst
Die Elektromobilität bleibt steuerlich attraktiv, gerade die Kombination aus Vorsteuerabzug, Investitionsfreibetrag und degressiver AfA bietet Unternehmen interessante Gestaltungsmöglichkeiten.
Allerdings sollten insbesondere geplante Fahrzeuganschaffungen und bestehende Dienstwagenmodelle rechtzeitig im Hinblick auf die Änderungen ab 2027 überprüft werden.
Nur noch für Anschaffungen bis 31.12.2026:
Der Öko-IFB in Höhe von 22% und die degressive Abschreibung von 30% ermöglichen bei Anschaffung eines Elektroautos von € 40.000,00 noch in 2026 einen steuerlichen Aufwand von gesamt 52%, also € 20.800,00. Die Inanspruchnahme des Öko-IFB bezieht sich ausschließlich auf Neufahrzeuge, ein geleastes Fahrzeug ist hier nicht begünstigt.
Vergleichsportal für Elektrofahrzeuge
In der Praxis ist für einen Fahrzeugvergleich von Elektrofahrzeugen elektroautodatenbank.com empfehlenswert, wobei die aktuellsten 559 Elektrofahrzeuge (mit Stand 05.11.2026) nach verschiedenen Kriterien sortier- und vergleichbar dargestellt werden. Es können beispielsweise Kleinst- und Kleinwagen oder Anschaffungspreise unter € 45.000,00 selektiert werden.
(Stand 05.11.2026)


