ein Blog-Beitrag von
Florian Frühwirt
veröffentlicht am 19.04.2018
Datenschutzgrundverordnung umsetzen
Ab 25.5.2018 gilt das neue Datenschutz-Recht, das europaweit das Ziel eines verbesserten Schutzes von personenbezogenen Daten verfolgt. Die grundlegende Datenschutz- Grundverordnung DSG-VO ist in aller Munde.
Wir möchten Sie mit diesem Beitrag über unsere Umsetzungsmaßnahmen informieren, dürfen wir doch in sensiblen Bereichen wie Personalverrechnung, Buchhaltung, Jahresabschlusserstellung oder -prüfung und der betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Beratung für unsere Kunden tätig sein.
Wir sehen uns deshalb besonders gefordert, die neuen Regelungen umzusetzen und besonders sorgsam mit Ihren Daten umzugehen.
Datenschutz Compliance
Zur Erfüllung unseres Kundenauftrages sind wir auf Ihr Vertrauen, personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen angewiesen. Wir sehen uns aufgrund fundierter Rechtsmeinungen als Verantwortlicher (data controller) im Sinne der Datenschutzgrundverordnung. Wir sind uns der damit verbundenen Verantwortung bewusst und schließen daher – ähnlich wie Banken oder Versicherungen – mit unseren Kunden keine Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung ab.
Wir arbeiten an einer Datenschutzerklärung und daran, wie wir Betroffenen am besten zur Durchsetzung ihrer Rechte verhelfen können. Unserer Informationspflicht gem. Art. 13 DSG-VO werden wir gegenüber unseren Kunden rechtzeitig vor Inkrafttreten nachkommen. Gemeinsam mit unserer Interessensvertretung, der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer KSW definieren wir gegenwärtig auch, welche vertraglichen Änderungen im Bereich unserer bestehenden Vollmacht bzw. unseres bestehenden Auftragsverhältnisses notwendig sind.
Hinsichtlich der zu dokumentierenden technischen und organisatorischen Maßnahmen TOMs profitieren wir davon, dass wir als Steuerberater schon in der Vergangenheit ausgehend von unserer beruflichen Verschwiegenheit mit der Thematik Datenschutz und –sicherheit konfrontiert waren und dem Schutz Ihrer Daten einen hohen Stellenwert eingeräumt haben.
Schwerpunkt Datensicherheit
Wir nutzen die Gelegenheit im Zuge der DSG-VO Compliance weitergehende Maßnahmen zur Sicherheit Ihrer Daten umzusetzen. Ausgangspunkt sind Neugestaltung und Dokumentation von Zugangs,- Zutritts- und Zugriffskontrollen. Wo interne Regelungen nicht ausreichen, werden wir auch auf Sie zukommen, um gemeinsam einen sicheren Datenaustausch gestalten zu können:
- Papierloses Arbeiten ist der beste Schutz davor, dass Daten physisch in falsche Hände geraten.
- Sichere und verschlüsselte Kommunikation per eMail aber auch in allen anderen Bereichen, wo Daten gespeichert und übertragen werden. Wir kommen mit praxistauglichen Lösungen auf Sie zu.
- Automatisierter Datenaustausch verhindert manuelle Datenmanipulationen und dabei mögliche Fehler im Ablauf.
Umsetzung im Unternehmen
Wir sind als Frühwirt – beraten unternehmen steuern nicht in der Beratung von Unternehmen im Hinblick auf Datensicherheit und die Umsetzung der DSG-VO tätig. Bitte wenden Sie sich an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauen bzw. informieren Sie sich über die umfangreichen Serviceangebote der Wirtschaftskammer Österreich WKO.
Dort, wo Sie mit uns zusammenarbeiten, können Sie aber sichergehen, dass Daten sicher und gesetzeskonform verarbeitet werden!