ein Blog-Beitrag von
Florian Frühwirt
veröffentlicht am 04.05.2018
WiEReG Meldung bis 1.Juni 2018 prüfen
In Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie der EU in Österreich wird mit 1.Juni 2018 das Register der Wirtschaftlichen Eigentümer scharf geschalten. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Gesellschaften und sonstigen juristischen Personen – sofern im Einzelnen keine Befreiung von der Meldepflicht vorliegt – ihre wirtschaftlichen Eigentümer gegenüber der Statistik Austria melden.
Die Verantwortung für die Meldung liegt bei der Geschäftsführung, wobei wir Sie bei der Durchführung der Meldung über das Unternehmensserviceportal gerne unterstützen.
Unsere potenziell von der Eintragungspflicht betroffen Klienten haben wir gesondert über die notwendigen Schritte informiert. An dieser Stelle verweisen wir auf das umfangreiche verfügbare Informationsangebot
- BMF Portal zum Register der wirtschaftlichen Eigentümer
- Detailinformationen des BMF als WiEReG Erlass sowie
- den Gesetzestext zum Nachlesen im Original
und bieten Ihnen unsere Unterstützung bei Umsetzung und Compliance an.
Oft wird gerade bei kleinen GmbHs aufgrund der Meldebefreiung keine Meldung notwendig sein: Das Register wird direkt aus den im Firmenbuch verfügbaren Daten bestückt. Prüfen Sie aber trotzdem Ihre Betroffenheit, da das WiEReG nicht nur empfindliche Strafen vorsieht, sondern das Register auch von den Finanzämtern für abgabenrechtliche Zwecke, wenn dies im Interesse der Abgabenerhebung zweckmäßig und angemessen ist, also etwa im Rahmen einer Betriebsprüfung eingesehen werden kann. Auch Steuerberater und Rechtsanwälte verlassen sich im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten aber auf das Register. Vermeiden Sie mögliche Problemstellungen daher schon Im Vorfeld und behalten Sie als Geschäftsführerin oder geschäftsführer auch die laufenden als Sorgfaltspflichten bezeichneten Verpflichtungen im Auge:
Rechtsträger bzw. deren geschäftsführende Organe haben die Angaben hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Eigentümer einzuholen, aktuell zu halten und dem Register mitzuteilen. Im Rahmen der Identitätsfeststellung der wirtschaftlichen Eigentümer haben die Rechtsträger entsprechende Nachforschungen anzustellen, sodass sie davon überzeugt sind, zu wissen, wer ihr wirtschaftlicher Eigentümer ist. Die Sorgfaltspflichten müssen jährlich vorgenommen werden. Die für die Sorgfaltspflichten erforderlichen Dokumente und Informationen müssen fünf Jahre aufbewahrt werden.