Archivierung von E-Mail-Rechnungen

Seit einiger Zeit erhalten Sie Rechnungen Ihrer Lieferanten möglicherweise per E-Mail, beispielsweise auch die Honorarnoten unserer Kanzlei.

Für den Empfang von E-Mail-Rechnungen ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die elektronische Rechnungen nach dem Eingang gesondert gespeichert werden.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, für jede Ihrer Firmen ein eigenes E-Mail-Postfach ausschließlich für den Empfang von Eingangsrechnungen einzurichten. Selbstverständlich können Sie die entsprechenden Rechnungen anschließend für Ihre weitere Verarbeitung ausdrucken, jedoch muss das E-Mail-Postfach zumindest am Ende des Jahres gesondert archiviert werden.

Bitte sorgen Sie daher zukünftig dafür, dass dieses spezielle E-Mail-Postfach unter einer eindeutigen Adresse, beispielsweise „Eingangsrechnung@FirmaXY.at“, allen Ihren Lieferanten bekanntgegeben wird.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf unsere Aussendung vom 20.05.2024: Aktuelle Maßnahmen: Was ist vorbereitend zur E-Rechnung in 🇦🇹 einzuleiten?

 

(Stand 11.11.2025)