Preisanpassungen in Österreich bei umsatzsteuerlich begünstigten Lebensmittel ab 1.7.2026 von 10% auf 4,9% USt
Mathematisch Brutto 10% auf Brutto 4,9%:
1 / 1,1 * 1,049 = 0,9536
Praxisformel: Aktueller Verkaufspreis mal 0,9536 ergibt bspw. bei 10,— Neu 9.53€
- Warenwirtschaftssysteme, Registrierkassen
Hier bleibt der netto – Artikelpreis gleich! Die Änderung ergibt sich durch Zuordnung der begünstigten Artikel vom Mehrwertsteuersatz von 10% auf 4,9%
Welche Artikel sind betroffen?
- Milchprodukte und Eier
- Obst und Gemüse (frisch sowie teilweise tiefgekühlt)
- Getreideprodukte wie Mehl, Reis oder Nudeln
- Backwaren inklusive Spezialsorten (z.B. glutenfrei)
- Salz
Entscheidend ist dabei nicht die allgemeine Bezeichnung, sondern die exakte steuerliche Zuordnung jedes einzelnen Produktes laut offizieller Vorgaben.
Eine Zuordnung zum geltenden Steuersatz von 4,9% finden Sie HIER✅
- Ausschlaggebend ist ausschließlich der KN‑Code laut kombinierter Nomenklatur – nicht Produktname oder Branchenbezeichnung (siehe Link).
- Keine Begünstigung bei kombinierten Produkten (z. B. Wurstsemmeln) oder In‑House‑Verzehr / Restauration.
- Gleiche Produkte können unterschiedliche Steuersätze haben (To‑Go 4,9 % / Verzehr im Betrieb 10 %).
- Da nur die Lieferung dieser Grundnahrungsmittel begünstigt sein soll, werden bei Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen (z.B. Gastronomie oder Catering) die bestehenden Umsatzsteuersätze weiterhin gelten.
Praxistipp: Weiterhin 10% USt beim Bäcker beispielsweise:
- Speckstangerl, Wurstsemmel, Topfengolatsche, Nusskipferl, Buttersemmel, Kakaogetränk
- generell Gebäck mit erhöhtem Fettgehalt
- Lieferungen von Gebäck wie z.B. Semmeln, Mohnflesserln oder Salzstangerln MIT Zusatz von Honig, Eiern, Käse oder Früchten (vgl. Unterposition 1905 90 30 der kombinierten Nomenklatur).
Aber: Laugengebäck, Panierbrösel, Brot, Toastbrot, Sonnenweckerl und Kornspitz sind mit 4,9% begünstigt!


