Wie bereits berichtet gelten für die Bezahlung von coronabedingten Beitragsrückstände besondere Erleichterungen.
Schlagwortarchiv für: 2021-03-04
Die nunmehr vierte Phase der Corona-Kurzarbeit soll für den Zeitraum von 1.4.2021 bis 30.6.2021 gelten.
Der Verlustersatz soll Unternehmen, die besonders stark von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffen sind, finanziell unterstützen.
Der Fixkostenzuschuss 800.000 soll heimischen Unternehmen finanzielle Unterstützungen bereitstellen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden und die Deckung der anfallenden Fixkosten zu ermöglichen.
Das BMF hat dazu eine umfangreiche Förderrichtlinie erlassen, die zuletzt mit Verordnung vom 16.2.2021 abgeändert wurde.
Die wesentlichen Eckpunkte dieser Förderrichtlinie haben wir für Sie zusammengefasst.