Schlagwortarchiv für: 2020-02-25

Üblicherweise sind Aufzahlungen eines Patienten für die Sonderklasse im Krankenhaus keine außergewöhnliche Belastung.

Für Kraftfahrzeuge mit geringen CO2-Emissionswerten sind jedoch nur 1,5 % bzw. maximal € 720,00 anzusetzen.