Neue NoVA-Pflicht für Klein-LKW ab 01.07.2021

Ab Juli 2021 unterliegen auch Klein-LKW (N1) also Kastenwägen, „Pick-ups“ der Normverbrauchsabgabe.

Bisher waren leichte Nutzfahrzeuge (wie Pritschen oder Pick-ups) von der NoVA ausgenommen.

Bei Zulassungen ab 01.07.2021 sind damit wesentliche Mehrkosten gegeben, die allenfalls Vorziehinvestitionen von Anschaffungen für einen Zeitraum von zumindest einem Jahr wirtschaftlich vertretbar machen.

Investieren Sie spätestes jetzt, denn Sie müssen dieses Fahrzeug bis zum 30.06.2021 auch Kfz-rechtlich anmelden.

Letzter Ausweg – die Übergangsregelung

Sollten Sie noch die Möglichkeit haben, bis 31.05.2021 einen schriftlichen Kaufvertrag unwiderruflich abzuschließen UND zusätzlich noch die Auslieferung (Anmeldung) vor dem 01.11.2021 erfolgt, dann gilt für diesen Übergangszeitraum bis 31.10.2021 nach wie vor die alte Regelung vor der Erhöhung im Juli, also Sie zahlen in diesem Fall für N1-Fahrzeuge keine NoVA!

 

Stand: 17.05.2021