COVID-19: Unsere Leistungen für Sie

Dank unserer konsequenten Digitalisierungsstrategie können wir ihr Unternehmen in Zeiten von Kontaktverbot und der Beschränkung des öffentlichen Lebens weiter in diesen herausfordernden Tagen und Wochen unterstützen. Aktuell sind wir per Telefon und Mail zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar, wir ersuchen Sie, Ihren persönlichen Besuch bei uns vorweg anzumelden.

Unsere Leistungen umfassen im Bereich Personalverrechnung:

  1. Allgemeine telefonische/Zoom-Beratung: was tun als Arbeitgeber in der Corona Krise sowie laufende Tätigkeiten der Personalverrechnung wie An- und Abmeldungen.
  2. COVID-19-Kurzarbeit: Aktuell sind Kurzarbeitsanträge ausschließlich online über das eAMS-Portal einzubringen. Als Rechtsvertreter führen wir die entsprechenden Anträge durch.
  3. Monatliche Personalverrechnung unter Berücksichtigung von Kurzarbeitsvereinbarungen. Voraussetzung für eine Berücksichtigung der Kurzarbeitsvereinbarung ist die Vorlage der schriftlich abgeschlossenen Sozialpartnervereinbarung (Einzelvereinbarung).
  4. Kommt es zu behördlichen Quarantänen aufgrund von positiven Corona-Tests erstellen wir die entsprechenden Vergütungsanträge für Sie!
  5. Für die Abrechnung Ihrer AMS Corona Kurzarbeits-Beihilfen stellen wir selbstverständlich Grundlagen zur Verfügung.

Darüber hinaus sind wir mit betriebswirtschaftlichem Know-How für Sie da und helfen bei der Liquidität:

  1. Allgemeine telefonische Beratung: was tun als Unternehmer in der Corona Krise!
  2. Herabsetzungs- und Stundungsanträge beim Finanzamt: geben Sie uns rechtzeitig Bescheid!
  3. Wir stellen Unterlagen für die Einreichung bei der aws Überbrückungsgarantie bereit. Müssen Jahresabschlüsse kurzfristig erstellt werden nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf!
  4. Liquiditäts- und Erfolgsplanung: Das Corona Virus hat unsere Planrechnungen ordentlich durcheinandergewirbelt. Brauchen Sie aktuelle steuerungsrelevante Zahlen helfen wir gerne weiter: von der gemeinsamen Entwicklung einer Planrechnung bis hin zur Simulation von Personalkosten in Corona Kurzarbeit: Einen payroll forecast oder eine Personalkostenplanung entwickeln wir zusammen: bitte sprechen Sie mit uns die Kapazitäten ab.

sonstige Vergütungsanträge:

  1. COVID-19-Fixkostenvergütung
  2. COVID-19-Investitionsprämie
  3. COVID-19-Ausfallsbonus
  4. Antrag auf Gewährung eines Verlustersatzes

Alle unsere Tätigkeiten verrechnen wir als Sonderberatungsleistung bzw. Zusatzleistung zu den üblichen Honorarsätzen und Bedingungen: Es kommen keine krisenbedingten Zuschläge oder Aufpreise in Zeiten knapper Ressourcen auf Sie zu.

Kommen wir gemeinsam gut durch die Krise!