ein Blog-Beitrag von
Florian Frühwirt
veröffentlicht am 20.03.2018
NeuFöG leicht gemacht!
Hilfestellung bei Neugründung oder Übernahme von Betrieben bekommen frisch gebackene Unternehmer/innen in Form der sogenannten NeuFöG – Förderungen vom Staat. Die Abkürzung steht für Neugründungsförderungsgesetz und gewährt finanzielle Unterstützungen, die den Start ins Unternehmerdasein erleichtern sollen.
Was ist dieses NeuFöG?
Leider werden unter dem Label NeuFöG jede Menge Förderungen und Begünstigungen zusammenfassend verstanden und ist die Inanspruchnahme mit einiger Bürokratie verbunden. Damit Sie nicht die Übersicht verlieren und Durchblick im Förderdschungel behalten, haben wir für Sie alles Wesentliche auf einen Blick zusammengefasst.
Werde ich gefördert?
Zusammenfassend wird der Start ins Unternehmerleben innerhalb der ersten beiden Jahre nach Betriebseröffnung oder Übernahme unterstützt. Einen genauen Überblick über die Voraussetzungen finden Sie hier.
Was muss ich tun?
Generell ist schnelles Handeln geboten! Handeln meint in diesem Fall das Ausfüllen der Erklärung der Neugründung bzw. Übertragung mittels entsprechendem Formular. Dieses wird nach Beratung durch die gesetzliche Interessensvertretung, meist also durch die Wirtschaftskammer auf der jeweiligen Bezirksstelle, gestempelt und kann dann dort vorgelegt werden, wo eine konkrete Begünstigung erlangt werden kann.
Wo muss ich mein gestempeltes Formular abgeben?
Immer direkt da, wo es etwas zu holen gibt. Zum einen stellt die WKO ein Exemplar des NeuFöG aus, um Ihnen Kammergebühren zu sparen. Weitere Exemplare können beispielsweise beim Firmenbuchgericht oder bei den Bezirkshauptmannschaften bzw. magistratischen Bezirksämtern vorgelegt werden. Als Steuerberater übernehmen wir für Sie die Eingabe beim zuständigen Finanzamt und bei den Sozialversicherungsträgern.
Brauche ich dann mehrere Exemplare?
Ja. Leider muss die NeuFöG Erklärung bei jeder Stelle in Papierform im Original eingebracht werden. Das produziert zwar Papier und Aufwand, muss aber sein. Bitte lassen Sie sich von der WKO gleich mehrere (am besten sechs) Exemplare stempeln und übermitteln Sie uns als Steuerberater jeweils drei Originalexemplare!
Was bekomme ich für den ganzen Aufwand?
Konkret gibt es gegen Vorlage der NeuFöG – Erklärung bestimmte Steuer- und Gebührenbefreiungen auf Vorgänge, die unmittelbar der Gründung dienen. Daneben müssen bei der Beschäftigung von Dienstnehmer/innen gewisse Lohnnebenkosten nicht entrichtet werden. In Summe können sich die Begünstigungen bei Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben, Grunderwerbsteuer, Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Firmenbuch und Grundbuch, bei Gesellschaftsteuer, Dienstgeberbeiträgen, Wohnbauförderungsbeiträge und Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung ganz schon auszahlen.
Welche Begünstigungen sind in der Praxis bei Betriebsneugründung am wichtigsten?
- Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben
- Grunderwerbsteuer für die Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsvertraglicher Basis
- Gerichtsgebühren für die Eintragungen in das Firmenbuch
- Gerichtsgebühren für die Eintragungen in das Grundbuch zum Erwerb des Eigentums für die Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage
- Gesellschaftsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsrechten
- Bestimmte Lohnabgaben (Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds, Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag, Wohnbauförderungsbeiträge, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung), die für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten (innerhalb einer Periode ab dem Monat der Neugründung und den folgenden 35 Monaten; ab dem 12. Monat, das dem Kalendermonat der Neugründung folgt, gilt die Begünstigung nur für die ersten drei Beschäftigten) für beschäftigte Arbeitnehmerinnen/beschäftigte Arbeitnehmer (Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer) anfallen.
Quelle und weitere Informationen zu Abgabenbefreiungen finden Sie unter http://www.usp.gv.at
Was gibt es noch zu beachten?
Wichtig ist, dass die Erklärung der Neugründung jeweils gleich – jedenfalls vor Bezahlen der Abgaben – vorgelegt wird, da Sie in diesem Fall vom Staat nichts zurückbekommen. Am besten also, Sie besorgen sich die gestempelten Exemplare gleich bei der Gewerbeanmeldung.
Wie hilft der Steuerberater?
Wir helfen Ihnen auf Basis dieser Informationen durch den Förderungsdschungel und geben Hilfestellung bei der Inanspruchnahme. Zudem kümmern wir uns um die Einbehaltung der Abgaben bei Finanzamt und Sozialversicherung. Voraussetzung dafür ist aber natürlich, dass Sie uns die entsprechenden Erklärungen zur weiteren Verwendung überlassen.
NeuFöG hab‘ ich noch nicht. Bin ich zu spät?
Nicht unbedingt. Zwar bekommen Sie Bezahltes nicht zurück, doch sparen Sie innerhalb der ersten beiden Jahre auch bei verspäteter Vorlage noch etwa etwaige Dienstgeberbeiträge oder Lohnnebenkosten.
Finde ich nun endlich einen Link zu diesem Formular?
Ja. Viel Erfolg!