Lockdown-Umsatzersatz II für indirekt betroffene Unternehmen (Stand 04.03.2021)

Antragstellung bis 30. Juni 2021 in FinanzOnline

 

Bisher konnten nur direkt betroffene Unternehmen einen diesbezüglichen Antrag stellen. Nun ist dies auch für indirekt betroffene Unternehmen möglich, wenn der Umsatzrückgang erheblich ist und die Zugehörigkeit Ihrer Branche zu dieser Förderung gegeben ist.

Ihr Umsatz muss im Zeitraum November bzw. Dezember 2019 zu mindestens 50 % mit Unternehmen erzielt werden, die zwischen November und Dezember 2020 direkt von den behördlichen Schließungen betroffen waren, wie z.B. Lieferungen an Gastronomie/Hotellerie, körpernahen Dienstleistern, Handel außer Lebensmittelhandel, …

 

Beispiel: Ö. Kaffeemaschinenhändler verkauft ausschließlich an die ö. Gastronomie, macht also im November und Dezember 2019 100 % Umsatz mit Gastronomiebetrieben. Diese Gastronomiebetriebe waren nun im November und Dezember 2020 von der behördlichen Schließung betroffen.

Umsatzrückgang bei Kaffeemaschinenhändler 50 % (also mehr als 40 %) zwischen November/Dezember 2020 im Vergleichszeitraum November/Dezember 2019.

Umsatz November 2019: 100.000,00       Umsatz November 2020: 50.000,00         Rückgang 50 %

Umsatz Dezember 2019: 100.000,00       Umsatz Dezember 2020: 50.000,00         Rückgang 50 %

Handel mit Kaffeemaschinen = ÖNACE G46.6 = Kategorie D = Vergütungssatz 20 % / 12,5%

(als Voraussetzung für die indirekte Betroffenheit hinsichtlich der Branchenzugehörigkeit)

Rückgang November 2019 auf 2020: 50 %, Basis 50.000,00 Umsatzrückgang, davon 20 % = 10.000,00

Rückgang Dezember 2019 auf 2020: 50 %, Basis 50.000,00 Umsatzrückgang, davon 12,5 % = 6.250,00

Ergibt Gesamtvergütung Umsatzersatz II für unseren Kaffeemaschinenhändler 16.250,00

 

Macht dieser Kaffeemaschinenhändler auch anteilig Umsätze in einem Verkaufsgeschäft für Privatkunden, so wäre dieser anteilige Umsatz in den jeweiligen Monaten zu kürzen.

Antragstellung in Finanzonline/Sonstige Anträge/Lockdown-Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen.

 

Beachten Sie weiters:

  1. Verschiedene ÖNACE Kategorien bedingen auch verschiedene Umsatzzeiträume
  2. Vergütungen für Kurzarbeit November und Dezember sind zu berücksichtigen
  3. Ausschluss für Zeiträume des Fixkostenzuschuss 800.000
  4. Bestätigung der Plausibilität der Angaben durch einen Steuerberater, außer voraussichtliche Höhe der Vergütung unter € 5.000,00, …

 

VO Lockdown-Umsatzersatz II

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