Fixkostenzuschuss II – Update COVID-19-Förderungen (Stand 01.10.2020)

Wir haben in der Klienteninformation vom 12.08.2020 darüber berichtet, dass nun der Fixkostenzuschuss als endgültiger Antrag ab 16.09.2020 gestellt werden kann.

Zwischenzeitig hat das Finanzministerium den bisher geltenden Fixkostenzuschuss I durch die Möglichkeit eines neuen Fixkostenzuschusses II wesentlich verbessert. Hier sind die anzuerkennenden Fixkosten deutlich erweitert worden (zum Beispiel durch Anerkennung von Absetzung für Abnutzung, Finanzierungsleasing, …). Es reicht für die betroffenen Perioden nun ein Umsatzausfall von 30% statt bisher 40%, die Ersatzrate für die Fixkosten sind nicht mehr gestaffelt bzw. gedeckelt. Daher ist künftig auch ein Fixkostenzuschuss in der Höhe bis 100% möglich geworden. Die Antragsfrist für beide Varianten, Fixkostenzuschuss I und Fixkostenzuschuss II endet mit 31.08.2021.

Problematik

Durch ein nun notwendiges neuerliches EU Genehmigungsverfahren und die derzeitigen Meinungsunterschiede zwischen Wien und Brüssel ist nun die Antragsstellung im Programm FinanzOnline derzeit nicht möglich.

Was ist daher derzeit sinnvoll?

Durch die allfällige künftige Verbesserung im Rahmen der Fixkostenzuschüsse der Phase II und er dortigen Möglichkeiten der Erhöhung der Zuschussmöglichkeiten ist es derzeit jedenfalls sinnvoll, die ausständige Genehmigung der EU-Kommission abzuwarten.

Weiterführende Informationen:

  1. Verordnung des BMF über die Gewährung von Fixkostenzuschüssen der Phase II (vorbehaltlich EU-Genehmigung) Download unter: https://www.bmf.gv.at/public/informationen/fixkostenzuschuss.html
  2. Der Standard.at Blümel gegen die EU beim Fixkostenzuschuss: Darum geht es

Stand 01.10.2020