Energiekostenzuschuss für Unternehmen: Wie kann der Wirtschaftsprüfer / Steuerberater dazu beitragen?
Der erste Schritt beim Energiekostenzuschuss für Unternehmen (aws) ist erledigt, Ihnen wurde bereits ein Zeitfenster für die Antragstellung bis 15.02.2023 zugeteilt. Jeder aws-Antrag muss durch einen Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Buchhalter bestätigt sein. Wir als Wirtschaftsprüfer treffen für Sie folgende Feststellungen als Beilage zum aws-Förderantrag:
- Energieintensität (Jahresumsatz über € 700.000,–)
- förderfähige Kosten
- die Hauptbranche Ihres Unternehmens
Ab Förderstufe 3 sind zusätzliche Feststellungen zu tätigen (bei Zuschusshöhe ab € 2 Mio.).
Vor der Antragstellung ist Ihrerseits zusammenzustellen:
- Grundlagen für die Ermittlung der Energieintensität (Jahresumsatz über € 700.000,–)
- Grundlagen für die förderfähigen Kosten
Was erledigen wir als Wirtschaftsprüfer?
Wir stellen fest, dies mittels eines für diesen Zweck zusammengestellten Berichtes, fassen unsere Untersuchungshandlungen zusammen.
Vorweg ist Ihrerseits darzulegen:
- die Unterfertigung eines Angebots/die Beauftragung der Frühwirt Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH mit den vereinbarten Untersuchungshandlungen (im Sinne des KFS/PG 14)
- Ihre Angaben: Für Nachweiszwecke stellen Sie die nachfolgenden Mengen und Beträge tabellarisch zusammen, speichern Sie die einzelnen Belege elektronisch in einem geeigneten Verzeichnis.
- zur Energieintensität (Jahresumsatz über € 700.000,-)
- Jahresabschluss 2021 (Wirtschaftsjahr 2021/2022)
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2021
- Basisstufe: Gewinnermittlung für 01-09/2022 (laufende Aufzeichnungen)
- gebuchte Energieaufwendungen
- zu den förderfähigen Kosten (Verbrauchswerte in kWh + Arbeitspreis)
- Monatsabrechnungen Strom 01-12/2021 + 02-09/2022
- Monatsabrechnungen Gas 01-12/2021 + 02-09/2022
- Jahresabrechnungen Strom 01-12/2021 + 02-09/2022
- Jahresabrechnungen Gas 01-12/2021 + 02-09/2022
- Tankrechnungen 02-09/2022 (Mengen u. Beträge)
- Basisstufe: Preisankündigungen für 02-09/2022
- Berechnungshilfen der aws
- zur Energieintensität (Jahresumsatz über € 700.000,-)
Wie gehen Sie vor?
- Haben Sie die obigen Unterlagen zusammengestellt, so geben Sie diese im aws-Fördermanager in den dargelegten Positionen ein:
- Sie speichern diese Werte
- Wir erstellen parallel unsere Bestätigungen als Beilage für den Antrag
- Sie vervollständigen Antrag und bringen diesen online ein.
- Alternativ: Sollten wir Ihrerseits beauftragt werden, den Förderantrag in Ihrem Namen online im aws-Fördermanager einzubringen, so ist die obige Beauftragung an uns entsprechend auszuweiten.
weitere Informationen:
- Musterantrag aws-Energiekostenzuschuss für Unternehmen
- Richtlinie aws-Energiekostenzuschuss für Unternehmen (Fassung vom 21.11.2022)
- technische Anleitung zur Antragstellung
- Berechnungshilfe betreffend Energieverbrauch bei Basisstufe (Beilage zum aws – Antrag)
- Ausfüllhilfe zu Berechnungshilfe
Arbeitsbehelfe:
- Zusammenstellung der Treibstoffe in Excel
- Feststellung des Produktionswertes, Fremdleistungen, Umfang der Waren- u Nebenkosten
(Stand: 06.12.2022)