Energiekostenzuschuss – aws-Voranmeldung ab 07.11.2022 (first come – first serve)

Nahezu alle Unternehmen sollen durch den neuen Energiekostenzuschuss gefördert werden.

Laut Förderstelle aws wird auf Basis der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen ein Zeitraum zugewiesen, in dem ein Antrag gestellt werden kann. Eine verpflichtende Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmungen ist ab Montag, 07.11.2022 bis voraussichtlich 28.11.2022 möglich: aws-Homepage über den sogenannten Fördermanager. Die Reihenfolge des Einlangens der Anträge ist für die Vergabe maßgeblich, es besteht eine Budgetobergrenze für diese Zuschussmittel.

Daher ist eine Voranmeldung dringend zu empfehlen. Für die Voranmeldung sind einige wenige Daten maßgeblich:

  • Firmenname, Rechtsform (ggf. Firmenbuchnummer)
  • Angabe über den (Netto-)Umsatz über oder unter € 700.000,– (Basis letzter Jahresabschluss)
  • Falls Umsätze über € 700.000,–, Angabe ob ein energieintensives Unternehmen vorliegt (Bestätigung durch Steuerberater/Wirtschaftsprüfer)
  • E-Mail-Adressen für 2 vertretungsbefugte Personen des Antragstellers. Hier sollten Sie zusätzlich unsere Adresse angeben: office@fruehwirt.at.

Sie sollten dann eine Absendebestätigung erhalten, bitte leiten Sie uns diese weiter.

Die weitere Vorgehensweise der Antragstellung ist letztlich als Förderrichtlinie noch nicht veröffentlicht. Ein schematischer Überblick:

Detaillierte weitere Hinweise finden Sie auf der aws-Homepage.

(Stand 04.11.2022)