Energiekostenpauschale 2022 für Unternehmen
Nun soll es endlich soweit sein: die Energiekostenpauschalförderung für sogenannte „kleine“ Unternehmen wird in der Höhe zwischen 110 € und 2.475 € für einen Gesamtzeitraum vom 01.02.2022 bis 31.12.2022 ausbezahlt.
Nicht antragsberechtigt sind z.B. freie Berufe.
Der Jahresumsatz dieser Unternehmen für das Kalenderjahr muss zwischen 10.000 € und 400.000 € liegen.
Was ist daher Ihrerseits vorzubereiten?
Sie müssen daher Ihre Umsatzhöhe des Jahres 2022 kennen.
Unabhängig vom beantragten Förderzeitraum ist der Umsatz des gesamten Jahres 2022 zu verstehen. Der Umsatz ergibt sich bei einer Überschreitung von 35.000 € bis 400.000 € aufgrund der von Ihnen erstellten laufenden Umsatzsteuer – Voranmeldungen 2022 bzw. im Falle einer Veranlagung für das Jahr 2022 aus Ihrem Umsatzsteuerbescheid.
Für den Online-Antrag benötigen Sie:
- Handysignatur oder ID Austria
- Zugang zum Unternehmerservice- Portal usp.gv.at
- Eine Branchenzugehörigkeit nach ÖNACE (Nummer)
- Ihren Umsatz 2022 (ohne Nachweis darüber)
Wir als Steuerberater können für sie diesen Antrag nicht einreichen, Sie finden eine ausführliche Anleitung unter: www.energiekostenpauschale.at/assets/pdf/Energiekosten-Infoblatt.pdf
(Stand 14.08.2023)