Energiekostenzuschuss 2 für Unternehmungen 2023

Für das Jahr 2023 kommt es in der Praxis für Unternehmungen zumeist zu wesentlichen höheren Auswirkungen der Preissteigerungen im Energiesektor. Günstige Altverträge mit Energieversorgern laufen oft mit Beginn 2023 aus, durch neue Bedingungen kommt es zu einer Vervielfachung von Energiekosten.

Die Neuerungen des Energiekostenzuschusses 2 für das Jahr 2023 werden im folgenden Beitrag aktuell beleuchtet, hier am Beispiel der niedrigsten Stufe der Förderung, die Förderstufe 1:

  1. Referenzzeitraum für Energiekosten bezieht sich auf das Jahr 2021
  2. Förderzeitraum 01.01.-31.12.2023
  3. Unter- und Obergrenzen in Euro pro Jahr 3.000 – 150 Mio €
  4. Keine Voraussetzungen hinsichtlich der Energieintensität bezogen auf den Antragssteller
  5. Förderintensität: 60 % der MEHRKOSTEN
  6. Geförderte Verbrauchsmenge: 100 %
  7. Energiearten: Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme), Dampf, Heizöl, etc.

Dies ist die 1. Stufe der Förderung. Analog zu den Regelungen des Energiekostenzuschusses 1 (2022) wird das sogenannte „steuerliche Wohlverhalten“, also die Einschränkung bei Bonuszahlungen, Gewährung von Beschäftigungsgarantien  und Energiesparmaßnahmen vorausgesetzt.

https://www.wko.at/service/energie-energiekostenzuschuss-2-unternehmen-betriebe.html

 

Stand: 28.03.2023