Energiekosten-Pauschalförderung für Klein- und Kleinstunternehmen
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat auf seiner Website Informationen zur Energiekostenpauschale veröffentlicht (www.energiekostenpauschale.at/).
Die Förderung bezieht sich auf Klein- und Kleinstunternehmen bis zu einem Jahreshöchstumsatz von € 400.000,– im Jahr 2022. Eine Richtlinie zur Förderung ist ab Mai 2023 verfügbar, ein Selbst-Check ab 17.04.2023 möglich.
organisatorische Voraussetzungen:
- digitaler Zugang durch Handy-Signatur oder ID Austria
- Zugang zum Unternehmensserviceportal (usp.gv.at)
sachliche Voraussetzungen:
- Unternehmen ist ein Gewerbebetrieb (Freiberufler, Vermietungen, … sind nicht antragsberechtigt)
- Jahresumsatz bis € 400.000,–
Verfahren:
Vorerst ist ein Selbst-Check verfügbar, bestehend aus 6 Fragen, u.a.: Die Umsatzhöhe 2022 ist dem Umsatzsteuerbescheid 2022 zu entnehmen, falls noch nicht vorhanden eine entsprechende Umsatzsteuererklärung bzw. die Summe der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen 01-12/2022. Den ÖNACE-Code entnehmen Sie den Unternehmensinformationen am Unternehmensserviceportal.
Berechnung:
Die Höhe der Vergütung von € 110,– bis € 2.475,– wird vom Fördergeber in Abhängigkeit der Branche (laut ÖNACE-Code) und Jahresumsatz berechnet. Es ist kein gesondertes Hochladen von Belegen erforderlich. Die Förderung ist vom betroffenen Unternehmen selbst zu beantragen, Steuerberater sind hier nicht antragsberechtigt.
Wie komme ich zur ID Austria?
Die Möglichkeiten, zur Registrierung Ihrer ID-Austria finden Sie HIER.
Stand 18.04.2023