

ein Blog-Beitrag von
Florian Frühwirt
veröffentlicht am 02.07.2018
DSG-VO: Steuerberater als Verantwortliche im Sinne der Datenschutzbestimmungen
Schon in der Vergangenheit habe ich an dieser Stelle zur Verantwortlichkeit des Steuerberaters hinsichtlich des Umgangs mit personenbezogenen Daten berichtet. Sind wir bereits bisher – aufgrund fundierter rechtlicher Beurteilung unserer datenschutzrechtlichen Verpflichtungen in Abstimmung mit der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – von unserer Stellung als Verantwortliche ausgegangen, so wurde diese Rechtsansicht nunmehr auch von der Datenschutzbehörde bestätigt.
Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts
Diese hat mit Rechtsauskunft an unseren Berufsstand die Stellung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern als Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts bestätigt und verweist auf die nunmehr rechtskräftige Entscheidung vom 22. Jänner 2018, GZ DSB-D122.767/0001-DSB/2018. Es gilt damit als verbindlich, dass der Steuerberater in Ausübung seiner standesrechtlichen Tätigkeit als datenschutzrechtlich Verantwortlicher (in der Diktion des alten Datenschutzrechts als Auftraggeber) zu qualifizieren ist.
Praktisch bedeutet dies, dass wir mit den von Ihnen überlassenen personenbezogenen Daten – wie schon in der Vergangenheit – sorgsam umgehen müssen, dies aber in eigener Verantwortung sicherzustellen haben.
Überlassen Sie uns Unterlagen zur Erledigung der Buchführung oder Personalverrechnung, zur Erstellung von Jahresabschluss oder Steuererklärungen oder wenden sich wegen einer konkreten Auskunft an uns, so treten wir nicht als Auftragsdatenverarbeiter auf. Dem entsprechend schließen wir auch keine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung ADV mit unseren Kunden ab.
Datenverarbeitungsverzeichnis
In Ihren laut DSG-VO zu führenden Datenverarbeitungsverzeichnissen können Sie diese Verantwortlichkeit des Steuerberaters guten Gewissens festhalten. Halten Sie darin fest, welche Daten Sie uns zu welchen Zwecken überlassen, ist der für uns so wichtige Datenaustausch auch aus datenschutzrechtlicher Sicht sauber gestaltet und abgebildet.
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