Dezember-Umsatzersatz /Anpassungen /Antrag bis 20.01.2021 verlängert
Das BMF hat heute informiert, dass aufgrund der Ausweitung des Lockdowns nach Weihnachten auch die Beantragung an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Dadurch soll auch jenen, die durch die Verschärfungen neu oder zusätzlich direkt betroffen sind (z.B.: Einzelhandel und körpernahe Dienstleister), die Möglichkeit gegeben werden, diese Hilfe zu nutzen. Daher ist es notwendig, das Umsatzersatzformular OFFLINE zu nehmen und übers Wochenende umzubauen, damit das System den neuen Bestimmungen entspricht.
Diese Arbeiten werden vom 26. Dezember bis inklusive 28. Dezember durchgeführt, daher ist in diesem Zeitraum keine Beantragung des Umsatzersatzes über FinanzOnline möglich. Ab 29. Dezember steht die Beantragung für alle direkt Betroffenen wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Jahreswechsels und der Modernisierung FON auch am 5. und 6. Jänner ebenfalls nicht erreichbar sein wird. Der Beantragungszeitraum für den Umsatzersatz für Dezember wird deshalb von 15. Jänner auf den 20. Jänner ausgeweitet.
Auf bereits erfolgte Beantragungen haben die technischen Anpassungen keine Auswirkungen, diese werden weiter bearbeitet und ausbezahlt. Anträge die ab 29. Dezember 2020 gestellt werden, kommen bereits ab Mitte Jänner zu Auszahlung.
Stand 23.12.2020