COVID-19-Ratenzahlungsmodell für COVID-bedingte Abgabenstundungen beim Finanzamt
Wie auch bereits durch die Finanzbehörden informiert (sämtliche Steuerpflichtige mit Abgabenrückstanden von mehr als € 100,– wurden hier verständigt), erinnern wir nochmals auf das mit 30.06.2021 auslaufen der „COVID-bedingten Abgabenstundungen“ und das bis dahin zu beantragende „COVID-19-Ratenzahlungsmodell“ mit folgenden Eckpunkten:
- Beantragbar wenn mehr als die Hälfte Ihres Abgabenrückstandes nach dem 15.03.2020 fällig geworden ist (dazu zählen auch die bereits festgesetzten Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen)
- Rückzahlungen flexibilisiert und auf bis zu 36 Monate ausgeweitet
- Die Phase 1 (15 Monate) ist (seit 10.06.2021) bis zum 30.06.2021 via FinanzOnline beantragbar.
Das Finanzamt stellt zu diesem Zweck einen Ratenzahlungsrechner zur Verfügung, weitere detaillierte Infos inklusive FAQs zu diesem COVID-19-Ratenzahlungsverfahren finden hier auf der Webseite des Bundesministerium für Finanzen.
Im Falle weiterer Abgabenrückstände bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und der jeweiligen Gesundheitskassen verweisen wir hier die folgenden Infoseiten:
- Blogbeitrag Sozialversicherung der Selbstständigen vom 27.05.2021 über Ratenvereinbarungen bei Zahlungsschwierigkeiten > hier
- Online ÖGK vom 19.05.2021 „Coronabedingte Beitragsrückstände: Erster Kassensturz bis 30.06.2021“ inkl. Infos zum 2-Phasen-Modell > hier
Stand: 29.06.2021