Antragsfrist für COVID-19-Investitionsprämie (Stand 03.02.2021)

Frist zur Beantragung: 28.02.2021

Dies ist eine Fallfrist, sollte kein Antrag bis zum 28.02.2021  gestellt sein, so kann keine Investitionsprämie gewährt werden. Diese Frist wurde nicht verlängert (Stand 03.02.2021)

Verlängert wurde die Frist bis zum Ablauf der Ersten Maßnahme und zwar zum 28.02.2021 auf den 31.05.2021. Die Endabrechnung pro jeweiligem Förderantrag muss bis spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme und letzter Bezahlung erfolgen.

Der Investitionsdurchführungszeitraum ist wesentlich länger: Sie haben Ihren Antrag bis 28.02.2021 gestellt, Ihre Erste Maßnahme bis 31.05.2021 gesetzt, Sie haben Zeit bis zur Durchführung der gesamten Investition bis 28.02.2022, also bis 1 Jahr nach letztmöglicher Antragstellung.