Aktuelle Steuererleichterungen (Stand 01.07.2020)
1. Nationalrat beschließt befristeten 5%-Umsatzsteuersatz mit einigen Erweiterungen, BMF-Infos zur Anwendung und zur technischen Umsetzung
Der Nationalrat hat am 30.06.2020 die Gesetzesinitiative zur Einführung des 5%-igen Umsatzsteuersatzes für bestimmte Bereiche ab 01.07. bis 31.12.2020 beschlossen.
Mittels Abänderungsantrag ist der Gesetzestext in § 28 (52) Z 1 lit a UStG insofern geändert worden, dass der ermäßigte Steuersatz von 5 % für die Abgabe von Speisen und Getränke nun auch auf andere gewerbliche Gastronomietätigkeiten, etwa von Fleischer, Bäcker und Konditor, anzuwenden ist. Ferner ist der Anwendungsbereich des Steuersatzes von 5 % ua auch auf Beherbergungen bzw. Nächtigungen und auf eBooks erweitert worden.
Den im Nationalrat beschlossenen Gesetzestext zur Änderung des UStG können Sie HIER abrufen.
Die Beschlussfassung im Bundesrat ist für 02.07.2020 vorgesehen, eine EU-rechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission ist derzeit noch offen.
In einer erweiterten BMF-Info (Stand 01.07.2020) erläutert das BMF die Anwendung des 5-%igen Steuersatzes für Umsätze im Bereich der Gastronomie, der Kultur und der Publikationsbranche. Weiters wird auch auf Detailfragen wie bspw. zu An- und Vorauszahlungen iVm der Steuersatzänderung eingegangen. Das BMF hat uns informiert, dass eine laufende Aktualisierung dieser BMF-Info vorgesehen ist.
Das BMF hat in seinen FAQs praxisfreundliche Regelungen zur technischen Umsetzung des 5%-igen Umsatzsteuersatzes in der Registrierkasse bzw. mittels Textanmerkung des Steuersatzes auf der Rechnung vorgesehen.
Zusammengefasst: Die Umsatzsteuer wird ab 01.07.2020 für Gastronomie UND Beherbergung auf 5% reduziert!
2. Regierungsvorlage zum Konjunkturstärkungsgesetz 2020
Der Ministerrat hat die Regierungsvorlage zum Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) beschlossen und der parlamentarischen Behandlung zugewiesen. Die weitere Beschlussfassung wird noch vor der Sommerpause des Parlaments erwartet und ist abzuwarten.
Die Regierungsvorlage zum Konjunkturstärkungsgesetz 2020 können Sie HIER abrufen.
Zusammengefasst: Degressive Abschreibungen, Verlustrücktrag, Steuerstundung…..
3. Regierungsvorlage zum Investitionsprämiengesetz
Der Ministerrat hat die Regierungsvorlage zum Investitionsprämiengesetz (InvPrG) beschlossen und der parlamentarischen Behandlung zugewiesen. Die weitere Beschlussfassung wird noch vor der Sommerpause des Parlaments erwartet und ist abzuwarten.
Die Regierungsvorlage zum Investitionsprämiengesetz können Sie HIER abrufen.
Zusammengefasst: COVID-19 Investitionsprämie für Investitionen ab 01.09.2020 – 28.02.2021 mit Maßnahmen ab 01.08.2020, Zuschuss 7% für Neuinvestitionen, 14% für Digitalisierungsmaßnahmen…