Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber oftmals im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Unternehmensvorgängen, so etwa bei der Einbringung, Spaltung, Verschmelzung oder Umwandlung von Gesellschaften Prüfungen durch einen Wirtschafts- und Abschlussprüfer vor. So können sich alle darauf verlassen, dass alles mit rechten Dingen zugeht.